Garantiebedingungen für die Herstellergarantie der Conmetall Meister GmbH

Ihre gesetzlichen Rechte wegen Mängeln gegenüber dem jeweiligen Verkäufer werden durch die nachfolgende Garantie nicht berührt und insbesondere nicht beschränkt oder ausgeschlossen. Diese gesetzlichen Rechte bestehen unabhängig davon, ob ein Garantiefall eintritt oder Sie Rechte aus der nachfolgenden Garantie geltend machen.

Wir garantieren, dass der von Ihnen gekaufte Gegenstand, dem diese Garantiebedingungen beiliegen, für die Dauer der Garantie mangelfrei funktioniert und frei von Material-, Herstellungs- und Konstruktionsfehlern ist. Diese Garantie beginnt mit dem Kaufdatum; die Garantiedauer ergibt sich aus dem auf dem erworbenen Gegenstand angebrachten Garantielogo. Der Beginn der Garantie ist durch Vorlage des Kaufbelegs nachzuweisen. Tritt ein Garantiefall ein und reparieren wir den betreffenden Gegenstand oder stellen einen neuen Gegenstand als Ersatz zur Verfügung, so verlängert sich dadurch die Laufzeit der Garantie nicht. Ansprüche aus dieser Garantieerklärung bestehen nicht, wenn der Gegenstand lediglich Erscheinungen aufweist, die auf den üblichen Verschleiß und/oder die übliche Abnutzung zurückzuführen sind, der Gegenstand Schäden oder Verschleißerscheinungen aufweist, die durch einen von der normalen Bestimmung und den Vorgaben der Bedienungsanleitung abweichenden Gebrauch verursacht sind, der Gegenstand Merkmale aufweist, die auf Reparaturen oder sonstige Eingriffe durch nicht autorisierte Dritte schließen lassen, in dem Gegenstand nicht von uns autorisiertes Zubehör eingebaut bzw. mit dem Gegenstand verwendet wurde.
Muster und Ausstellungsstücke sind gänzlich von dieser Garantie ausgeschlossen.
Ansprüche aus dieser Garantieerklärung werden geltend gemacht, indem sie dort, wo sie den Gegenstand gekauft haben, den Gegenstand und den Kaufbeleg vorzeigen und unter möglichst genauer Beschreibung des Garantiefalls abgeben. Eine Reparatur oder ein Tausch des Gegenstands wird dort nicht vorgenommen. Der Gegenstand wird an uns gesandt, damit wir Gelegenheit haben, diesen zu untersuchen. Ist ein Garantiefall gegeben, haben wir die Wahl, ob wir den Gegenstand reparieren oder gegen einen neuen Gegenstand austauschen. Weitergehende Ansprüche Ihrerseits aufgrund dieser Garantie bestehen nicht. Ist kein Garantiefall gegeben, erfolgt eine Rücksendung direkt an Sie. Wir werden Sie vorher informieren und, sofern dies möglich ist, eine kostenpflichtige Reparatur anbieten und einen Kostenvoranschlag zur Verfügung stellen. Sollten Sie eine Reparatur ablehnen oder sollten wir innerhalb von 14 Kalendertagen nach Übersendung des Kostenvoranschlags nicht von Ihnen hören, erfolgt die Rücksendung des Gegenstands.

Diese Garantie gilt nur für auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erworbene Gegenstände und bei Angabe einer in der Bundesrepublik Deutschland befindlichen Rücksendeadresse. Die Garantie selbst unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf).

Garantiegeber ist die Conmetall Meister GmbH, Hafenstraße 26, 29223 Celle.

17.08.2017